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Welpen
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Ethische Charta und Praxis
Verantwortlichkeiten des Züchters

Diese Ethik-Charta wurde mit dem Ziel entwickelt:

  • Das Wohlergehen von Hunden zu verbessern, indem Züchter anerkannt werden, die sich mit ihrer Infrastruktur und ihren Methoden für diesen Weg einsetzen.
  • Bei zukünftigen Besitzern diejenigen Züchter zu fördern, die auf eine gute physische und psychische Gesundheit ihrer Hunde achten, die in einem gesunden häuslichen Umfeld aufwachsen.
  • Verbesserung der Zufriedenheit beider Parteien, um das Aussetzen von Hunden zu bekämpfen.

Unbeschadet seiner Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften verpflichtet sich der Züchter (gegenüber dem Käufer) zu:

Ethik im Zusammenhang mit dem Verkauf:

Die Einhaltung dieser Charta verpflichtet den Züchter zu:

1. VERKAUF - Zum Zeitpunkt des Kaufs alle vorgeschriebenen Dokumente des Landes, in dem der Verkauf stattfindet, vorzulegen. In Belgien gehört dazu die Garantiebescheinigung, die vom Verkäufer und vom Käufer ausgefüllt und unterzeichnet wird (Link). In Frankreich muss eine Übergabebescheinigung (Link) sowie eine Verpflichtungs- und Kenntnisbescheinigung für den Erwerb eines Hundes (Link) mindestens 7 Tage vor dem Verkauf ausgefüllt werden, und eine tierärztliche Bescheinigung muss spätestens 3 Monate vor der Übergabe des Tieres erstellt werden. In Deutschland, obwohl ein schriftlicher Vertrag gesetzlich nicht immer verpflichtend ist, wird er doch stark empfohlen, um die Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer zu dokumentieren. Hier ist eine Vertragsvorlage, die Sie nutzen können, die alle Schlüsselinformationen beinhaltet (Link).
Die Ahnentafel ist optional. Tipaw erklärt sich damit einverstanden, auf seiner Website Züchter und Hundewürfe ohne Ahnentafel zu veröffentlichen, vorausgesetzt, der Züchter achtet auf die Herkunft seiner Zuchttiere und die Auswahl, die er zwischen den Linien vornimmt.

2. VERKAUF - Der Züchter wird seine Welpen nur Privatpersonen anvertrauen, die sich der Bedürfnisse des Tieres und der Verantwortung, die sich aus seinem Erwerb ergibt, bewusst sind und dafür einstehen. Kein Züchter darf einen Welpen oder einen erwachsenen Hund an eine Zoohandlung, eine Zuchtfarm, ein Labor oder an Personen, die für den Verkauf von Hunden an diese Einrichtungen bekannt sind, verkaufen, verschenken, weitergeben oder vermieten. Sie dürfen auch keine Tiere vermarkten, die offensichtliche Krankheitssymptome aufweisen, in betrügerischer Absicht importiert wurden, vorzeitig entwöhnt wurden oder unerlaubt amputiert wurden.

3. VERKAUF - Geben Sie nur Welpen im Alter von mindestens 7 Wochen (Belgien) oder 8 Wochen (Frankreich, Niederlande und Deutschland) ab. Sie müssen gechipt, geimpft und entwurmt sein und einen von einem Tierarzt ausgestellten europäischen Pass besitzen.

4. VERKAUF - Lassen Sie die Merkmale der Rasse, den Gesundheitszustand des Tieres oder die Art/Qualität der Ahnentafel (falls zutreffend) nicht aus oder übersehen Sie sie wissentlich. Das heißt, wenn der Hund einen Defekt oder ein Gesundheitsproblem hat, muss der Käufer vor der Annahme informiert werden. Der Preis des Hundes wird dann entsprechend angepasst.

5. VERKAUF - Bewerben Sie Welpen niemals in einer Weise, die zögerliche Käufer ermutigt oder zu einem impulsiven Kauf führt.

6. (NACH) VERKAUF - Zum Zeitpunkt des tatsächlichen Verkaufs und danach verpflichtet sich der Züchter, den Käufern (vor allem, wenn es sich um Anfänger handelt) nach dem Verkauf für Fragen, Ratschläge oder Unterstützung im Zusammenhang mit einem Problem, das während der Ausbildung aufgetreten ist, oder bezüglich der richtigen Pflege des Tieres zur Verfügung zu stehen.

7. VERKAUF - Der Züchter verpflichtet sich, nicht mehr als 3 Rassen zu züchten und/oder viele Tiere aus dem Ausland zu importieren. Tipaw möchte nicht, dass Händler oder Tierhandlungen die Seite nutzen.

8. VERKAUF - Der Züchter verpflichtet sich, die geltende Gesetzgebung bezüglich des Exports von Welpen außerhalb von Belgien, Frankreich, Deutschland oder den Niederlanden zu befolgen. Vor der Reise muss ein Welpe (1) einen europäischen Pass haben, (2) mit einem Chip gekennzeichnet sein und (3) wirksam gegen Tollwut geimpft sein (frühestens mit 15 Wochen).

9. VERKAUF - Der Züchter verpflichtet sich, bei ihm geborene Welpen abzugeben oder zurückzunehmen, wenn sich ihre Besitzer von ihnen trennen müssen.

Ethik in der Zucht:

Die Einhaltung dieser Charta verpflichtet den Züchter zu:

10. ZÜCHTUNG - Nicht mehr als einen Wurf pro Jahr für jede Hündin und nur Hündinnen im Alter von mindestens 15 Monaten und höchstens 10 Jahren züchten (es sei denn, der Tierarzt rät etwas anderes und legt einen schriftlichen Nachweis vor).

11. ZÜCHTEN - Über Grundkenntnisse der Genetik verfügen und nur geschlechtsreife Tiere züchten, die bei guter Gesundheit und frei von bekannten Erbfehlern oder Krankheiten, Parasiten, Infektionen oder anderen Gesundheitsstörungen sind. Folglich wählt der Züchter die Zuchttiere mit Bedacht aus, basierend auf ihrer Morphologie, ihrem mentalen Gleichgewicht, ihrer Gesundheit und ihrer Abstammung. Die Zucht sehr junger Tiere ist verboten, da ein Hund seine körperliche und geistige Reife in der Regel mit etwa eineinhalb Jahren bei kleineren Rassen und mit zwei Jahren bei den meisten anderen Rassen erreicht.

12. ZÜCHTUNG - Der Züchter verpflichtet sich, sich über Erbkrankheiten seiner Rasse zu informieren.
Trotz der erwiesenen Nützlichkeit von Gentests und auch wenn sie dringend empfohlen werden, verlangt TIPAW keinen Nachweis, dass die auf der Website angebotenen Hunde alle Tests durchlaufen haben. In der Tat können diese Tests sehr kostspielig sein, wenn es darum geht, auf alle bekannten Defekte einer Rasse zu testen. Außerdem könnte die Herausnahme von Zuchttieren aus der Reproduktion zu einer Verringerung des genetischen Pools und zu einer Zunahme der Inzucht führen, was für eine nachhaltige Zucht verboten ist. Der Züchter verpflichtet sich daher, geeignete Paarungen zu wählen, um seine Rasse zu verbessern.

13. ZÜCHTUNG - Der Züchter verpflichtet sich, die Herkunft der Welpen sowie die der Elterntiere zu garantieren und dem Käufer bei Bedarf nachzuweisen.

14. ZÜCHTUNG - Der Züchter verpflichtet sich, Welpen, die nicht dem Rassestandard entsprechen oder keinen Käufer gefunden haben, unabhängig vom Alter der Welpen zu behalten oder mit Bedacht zu vermitteln. Unter keinen Umständen dürfen diese Welpen an Zuchtbetriebe, Labors oder andere Einrichtungen abgegeben werden, die dem physischen oder psychischen Wohlbefinden der Tiere schaden könnten. Auch die Euthanasie ist verboten.

15. ZÜCHTE - Welpen dürfen zu keiner Zeit in Käfigen gehalten werden. Für die Hündin und ihren Wurf, die nicht vor dem Alter von 7 Wochen (Belgien) bzw. 8 Wochen (Frankreich, Deutschland und Niederlande) getrennt werden, wird ein komfortabler Raum zur Verfügung gestellt. Dieser Raum muss in einwandfreiem hygienischen und gesundheitlichen Zustand sein und normale Temperaturbedingungen aufweisen.

16. ZÜCHTUNG - Sobald die Welpen gechipt sind, teilen Sie Tipaw innerhalb von 5 Werktagen die individuelle Chipnummer jedes Welpen mit.

17. ZÜCHTUNG - Der Züchter verpflichtet sich, die Welpen täglich zu sozialisieren und sie im Spiel zu beschäftigen, um ihre Identität und Persönlichkeit zu entwickeln.

18. ZÜCHTUNG - Die Zuchthunde müssen durch regelmäßige Aktivitäten stimuliert werden, sei es durch Spaziergänge, Gehorsamkeit oder andere Disziplinen. Wenn sie in Zwingern oder im Haus leben, müssen sie mindestens dreimal am Tag in einen Garten oder einen Raum gebracht werden, in dem sie sich frei bewegen können.

19. ZÜCHTE - Die Zuchthunde müssen über eine einwandfreie Hygiene verfügen und in einer gesunden Umgebung leben. Sie müssen regelmäßig gepflegt werden (Fellpflege, Nägel, Ohren, etc.).